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Gastaufnahmevertrag
Aus
einer Zimmerbestellung, mit dem abschluß des sogenannten
"Gastaufnahmevertrags", ergeben sich Rechte und Pflichten für
den Gast und Gastgeber.
Die
wichtigsten sind nachfolgend Aufgeführt:
1.
der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die
Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner -
slo Gast und Gastgeber - zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche dauer der vertrag abgeschlossen ist.
3.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei nicht Bereithaltung des Zimmers bzw.
der Ferienwohnung dem gast Schadensersatz zu leisten.
4.
Der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistung:
-
den vereinbarten oder betriebsüblichen preis zu bezahlen,
-
abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen
Die
Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen
-
bei Übernachtungen 20% des Übernachtungspreises,
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bei Pensionsvereinbarungen (Zimmer mit verpflegung) 40% des
pensionspreises,
-
bei ferienwohnungen 10% des Preises.
5.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in anspruch
genommene Zimmer bzw. ferienwohnungen nach möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis
zur anderweitigen Vergabe des zimmers hat der gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der betriebssitz des Gastgebers.
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